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Unterhaltsreinigung im Büro: Was in den Vertrag gehört

NPNadia Pecina Morales · Gründerin von Forteva18. Februar 2026

Ein Unterhaltsvertrag, der nur "Büros reinigen" sagt, lässt zu viel offen. Wenn später Unklarheit entsteht, betrifft sie fast immer dieselben Punkte.

Erstens: die Taktung pro Bereich. Empfang und Sanitärräume brauchen meist eine andere Frequenz als ruhige Bürozonen – das gehört einzeln in den Vertrag, nicht als eine pauschale Zahl.

Zweitens: wer Verbrauchsmaterial nachfüllt. Seife, Papierhandtücher und WC-Papier werden oft stillschweigend vorausgesetzt, sind aber ohne klare Regelung ein wiederkehrender Streitpunkt.

Drittens: Fensterreinigung. Die gehört in aller Regel nicht zur laufenden Unterhaltsreinigung, sondern wird als eigener Posten mit eigener Frequenz vereinbart – meist vierteljährlich.

Viertens: Zutritt ausserhalb der Geschäftszeiten. Schlüsselregelung, Alarmanlage und Ansprechperson im Notfall gehören schriftlich festgehalten, nicht mündlich abgesprochen.

Fünftens: was bei Sonderverschmutzung passiert – zum Beispiel nach einem Wasserschaden oder einer Baustelle im Haus. Ohne Regelung wird dann jedes Mal neu verhandelt.

Wir klären alle fünf Punkte bereits bei der Offerte, nicht erst wenn eine Frage konkret auftaucht.

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